Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültigkeit

Mit der Kursanmeldung stimmen Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Freien Bildungswerks in Scharnhorst e.V. zu.

Kursanmeldung

Die Anmeldung ist verbindlich, ob durch die Website, per E-Mail, per Fax oder bei persönlicher Anmeldung. Eine Anmeldebestätigung seitens des Freien Bildungswerks muss nicht erfolgen, damit die Anmeldung Gültigkeit hat.

Daten- und Persönlichkeitsschutz

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat für das Freie Bildungswerk in Scharnhorst höchste Priorität. Das Bildungswerk wird dementsprechend die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz beachten, insbesondere die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Landesdatenschutzgesetzes in NRW. Näheres dazu können Sie jederzeit in unserer Datenschutzerklärung einsehen.

Bild- & Tonaufnahmen sind während des Kurses nur nach Absprache mit der Kursleitung und sämtlichen Kursteilnehmer*innen erlaubt.

Rücktritt

Bei Rücktritt bis zu 7 Tagen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,- € erhoben. Danach muss die gesamte Kursgebühr – auch bei Nichtteilnahme – entrichtet werden, es sei denn, Sie finden eine*n Ersatzteilnehmer*in.

Kursgebühr

Die Kursgebühr ist vollständig vor Beginn des Kurses zu entrichten. Sie haben drei Möglichkeiten, diese zu entrichten:

  1. in bar während der Bürozeiten oder nach Vereinbarung.
  2. via Einzugsermächtigung, die Sie uns online erteilen oder mit dem Formular, das Sie von uns erhalten können
  3. mit einer Überweisung auf das nachfolgende Konto
    Freies Bildungswerk in Scharnhorst e.V.
    Stadtsparkasse Dortmund
    IBAN DE03 4405 0199 0631 0005 92
    BIC DORTDE33XXX

Sollte ein Kurs von Seiten des Freien Bildungswerks aus komplett ausfallen, wird die Kursgebühr vollständig erstattet.

Eine Reduzierung der Kursgebühren ist nach Abstimmung mit uns aus bestimmten Gründen möglich, nämlich wenn die Teilnehmer*innen

Haftung

Für mitgebrachtes Eigentum wird keine Haftung übernommen, das gilt auch für Kleidung, Taschen, Regenschirme u.Ä. –
bei Unfällen auf dem Gelände des Bildungswerks haftet dieses nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter.